Kaffeesteuer in Deutschland

Wer in Deutschland Kaffee kauft, zahlt neben der Mehrwertsteuer eine eigene Verbrauchsteuer mit: die Kaffeesteuer. Sie steckt im Ladenpreis und wird deshalb kaum wahrgenommen. Diese Seite fasst zusammen, was das Kaffeesteuergesetz regelt.
Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) vom 15. Juli 2009 zusammen mit der Kaffeesteuerverordnung. Die Kaffeesteuer ist eine Bundessteuer. Erhoben wird sie vom Zoll.
Die Steuersätze
- Röstkaffee: 2,19 Euro je Kilogramm
- Löslicher Kaffee: 4,78 Euro je Kilogramm
Das gilt auch für entkoffeinierten Kaffee. Bei einem 500-g-Paket Röstkaffee macht die Steuer also rund 1,10 Euro aus. Für kaffeehaltige Waren, etwa Kaffeemischgetränke oder Süßwaren mit Kaffee, gelten pauschale Sätze, die sich nach dem Kaffeeanteil richten.
Was nicht besteuert wird
Rohkaffee, also ungeröstete grüne Bohnen, fällt nicht unter die Kaffeesteuer. Sie entsteht erst, wenn der Kaffee geröstet ist bzw. als löslicher Kaffee vorliegt.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig sind in der Regel Röstereien, Hersteller und Händler. Die Steuer entsteht, wenn Kaffee aus einem Steuerlager in den freien Verkehr kommt oder aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wird. Bezahlt wird sie am Ende über den Kaffeepreis von allen, die Kaffee trinken.
Was gilt für Privatpersonen?
Bringst du Kaffee für den eigenen Bedarf aus einem anderen EU-Land mit, fällt keine Kaffeesteuer an. Anders ist es bei Bestellungen im Versandhandel aus dem EU-Ausland: Hier ist die deutsche Kaffeesteuer fällig. Seriöse Händler führen sie selbst ab. Bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU gelten die Freimengen des Zolls.
Ein Blick in die Geschichte
Abgaben auf Kaffee sind in Deutschland nichts Neues. Friedrich der Große machte den Kaffeehandel in Preußen 1781 zum Staatsmonopol. Um den Schmuggel und das heimliche Rösten zu verhindern, ließ er sogenannte Kaffeeriecher durch die Straßen schicken. Sie sollten den Röstgeruch aufspüren.
Die heutige Kaffeesteuer bringt dem Bund jedes Jahr rund eine Milliarde Euro ein. Das Geld ist nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern in der EU, die überhaupt eine eigene Kaffeesteuer erheben.
Weitere Informationen
Die verbindlichen Regeln und aktuelle Details findest du beim Zoll unter zoll.de. Diese Seite dient nur zur Information und ist keine Steuerberatung.
